Kauf von Goldbarren – eine der sichersten Investitionen
Hersteller von Edelmetallbarren (Prägeanstalten/Raffinerien) unterliegen besonderen Anforderungen. Um marktfähig zu sein, müssen ihre Produkte zertifiziert sein und das Markenzeichen des Herstellers sowie das Feingehaltssiegel tragen. Die bekanntesten Unternehmen sind Aurubis (DE), C. Hafner (DE), Cendres+Métaux (CH), DODUCO (DE), Engelhard Corporation (US), Heraeus (DE), Johnson Matthey (UK), Metalor (CH), Umicore (BE), Valcambi (CH), Heimerle + Meule (DE) und Argor-Heraeus (CH), Münze Österreich (A), Ögussa (A) (nicht börsennotiertes LBMA).
Degussa produziert keine Goldbarren mehr, da sie dieses Geschäft an Umicore übertragen hat und die Marke an einen Edelmetallhändler verkauft wurde. Mit Ausnahme von Ögussa und Münze Österreich (produziert von Argor-Heraeus) produzieren alle oben genannten Unternehmen Goldbarren gemäß dem Qualitätsstandard “Good Delivery” der London Bullion Market Association. In der Regel werden alle von der London Bullion Market Association gelisteten Barrenhersteller von fast allen Banken der Welt akzeptiert.
Ein gegossener Barren wird durch Schmelzen von Goldgranulat in einer Barrenform oder einem Tiegel hergestellt, während ein gestanzter Barren zu Barren gegossen und dann zu Bändern gewalzt wird. Auch der gegossene Barren ist im Gegensatz zu einem geprägten Barren ein echtes Einzelstück. Die Erstarrungslinien, die beim Abkühlen entstehen, können dem Barren eine Art Fingerabdruck verleihen – jeder Barren ist einzeln gehärtet und weist daher feine Unterschiede im Aussehen auf.
Der geprägte Rohling wird mit Pressdruck in die Form einer Rolle gestanzt. Auch die Oberfläche unterscheidet sich, da der geprägte Barren wesentlich kratzempfindlicher und weniger robust ist. Gegossene Barren sind viel haltbarer und widerstandsfähiger gegen äußere Einflüsse. Goldbarren bis zu 100 g werden in der Regel geprägt, während schwerere Barren meist gegossen werden.
Kinebarren – Goldbarren mit Sicherheitsmerkmal
Schon der Name Kinebarren weckt das Vertrauen anspruchsvoller Goldanleger. Die Technik, die für das Kinegramm auf der Rückseite der Goldbarren verwendet wird, basiert auf einer Beugungsoptik. Diese Technik wird auch erfolgreich als Echtheitselement auf Banknoten, Identitätskarten, Kredit- und Zahlungskarten sowie auf Dokumenten und Banknoten eingesetzt. Die Einzigartigkeit der Kinebarren kann jedoch nur mit einem im Vergleich zu herkömmlichen Goldbarren erhöhten Produktionsaufwand erreicht werden.
Anleger, die Kinebarren kaufen möchten, müssen daher einen kleinen Aufschlag im Vergleich zu herkömmlichen Goldbarren zahlen. Beim Verkauf einer Kinebar kann dann jedoch von Vorteil sein, etwas mehr investiert zu haben, da dann ein teures Authentifizierungsverfahren in der Regel unnötig ist. Für zusätzliche Sicherheit werden die Kinebars mit einem Zertifikat geliefert. Dieses Zertifikat enthält neben der Seriennummer des Goldbarrens auch andere, sicherheitserhöhende Informationen.
1 Gramm Gold kaufen – Anlagebarren, Geschenkbarren oder Sternzeichenbarren
Der 1 Gramm Goldbarren ist fast der kleinste produzierte Barren. Der Zuschlag auf den reinen Goldpreis ist etwas höher als bei den größeren Barren. Speziell für Sammler lohnt sich die Investition in die kleinen Anlagebarren, da sich mit relativ wenig Kapital ein umfangreicher Bestand an vielfältigen Barren verschiedener Hersteller anschaffen lässt.
Aber auch die Geschenkbarren zu speziellen Anlässen wie Geburtstag, Taufe oder Geburt erfreuen sich großer Beliebtheit, da sich mit dem Geschenk immer schöne Erinnerungen verbinden lassen. Sehr individuell sind natürlich die Goldbarren mit dem geprägten Sternzeichen, entweder als Symbol der mit dem Namen des Tierkreiszeichens. Die geprägten Barren haben immer eine Feinheit von 999.9/1000. Die meisten Anlagebarren haben eine eingeprägte Seriennummer, die mit einer weiteren Seriennummer auf dem Zertifikat im Blister identisch ist.
Goldbarren – keine Umsatzsteuer
Anlagegold ist gemäß Umsatzsteuergesetz (§ 25 c UStG) vom Gesetzgeber von der Mehrwertsteuer befreit. Wie wird “Anlagegold” im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bei Goldbarren definiert?
“Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995/1000;”
Als akzeptiertes Gewicht kommen entweder Gramm oder Unzen in Betracht.